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   VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21   

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VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21 (https://dejure.org/2021,50020)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.12.2021 - 12 B 45/21 (https://dejure.org/2021,50020)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 12 B 45/21 (https://dejure.org/2021,50020)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Jedoch gebietet Art. 12 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung nicht, die Wiederholung einer nicht bestandenen berufsbezogenen Prüfung mehr als einmal zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 7 B 178.90 - Juris Rn. 14 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3).

    Die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten auf nur eine trifft den Prüfling im Allgemeinen nicht unverhältnismäßig und ist mithin prinzipiell zulässig (BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 7 B 178.90 - Juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 06.09.2016 - 1 K 334/16

    Erneute Bewertung einer mündlichen Abiturprüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Dies ergibt sich aus dem das Prüfungsrecht beherrschenden Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 20).

    Im gerichtlichen Verfahren beschränkt sich die Prüfung daher darauf, ob angesichts der vom Prüfling konkret und substantiiert geltend gemachten Einwendungen Verfahrensfehler vorliegen oder die Prüfer den ihnen eröffneten Bewertungsspielraum überschritten haben, indem sie anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (VG Hamburg, Urteil vom 06.09.2016 - 1 K 334/16 - Juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    04.05.1999 - 6 C 13.98 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - Juris Rn. 49).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    04.05.1999 - 6 C 13.98 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - Juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Insbesondere die praktische Ausbildung setzt das Bestehen eines Beamtenverhältnisses voraus (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 5/14 - Juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Hinzu kommt, dass die Anzahl von Prüfungsmisserfolgen es erlaubt, Rückschlüsse auf die Qualifikation des Prüflings zu ziehen (vgl. zum Ganzen: Beschluss der Kammer a.a.O. Rn.65; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6, 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Hinzu kommt, dass die Anzahl von Prüfungsmisserfolgen es erlaubt, Rückschlüsse auf die Qualifikation des Prüflings zu ziehen (vgl. zum Ganzen: Beschluss der Kammer a.a.O. Rn.65; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6, 10).
  • BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Die nur einmal mögliche Wiederholung bringt im Regelfall keine unzumutbare Beschränkung des Berufszuganges der Bewerber mit sich, sofern solche Wiederholer sich - wie hier - zielgerichtet auf ein Prüfungsfach vorbereiten können (BVerfG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91 - Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 9 S 1549/01

    Prüfung: Ausschlussfrist für Leistungsnachweiserbringung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Jedoch gebietet Art. 12 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung nicht, die Wiederholung einer nicht bestandenen berufsbezogenen Prüfung mehr als einmal zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 07.03.1991 - 7 B 178.90 - Juris Rn. 14 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.09.2001 - 9 S 1549/01 - Juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12

    Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums

    Auszug aus VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
    Im Rahmen der praktischen Ausbildung kommt es zum Tragen der Uniform oder dem Führen der Dienstwaffe, die das Bestehen eines Beamtenverhältnisses voraussetzen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - Juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342

    (Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der

    Es ist dabei zwischen einer ausgeprägten Prüfungsangst, die in den Risikobereich des Prüflings fällt, und einer wirklichen Erkrankung zu differenzieren (vgl. VG Schleswig, B.v. 2.12.2021 - 12 B 45/21 - juris Rn. 37 m.w.N.).
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